Grundsatz
Grundsatz
Wenn Sie Mahnungen bzw. Zahlungserinnerungen auf der Accounto-Plattform hochladen, werden diese grundsätzlich immer abgelehnt. Der Grund ist folgender: Wir gehen grundsätzlich immer davon aus, dass Sie die Originalrechnung hochladen. Wenn Accounto die Mahnung auch regulär verbuchen würde, wäre der Aufwand doppelt gebucht, was letztendlich nicht stimmt.
Ebenfalls muss berücksichtigt werden, dass auf Mahnungen bzw. Zahlungserinnerungen oftmals die MWST. nicht angegeben wird und wir entsprechend die MWST. nicht buchen können.
Mahnungen ohne Mahngebühr
Wenn Sie Mahnungen ohne Mahngebühr hochladen, lehnen wir diese ab. Wir erstellen keine Buchung. Bitte laden Sie die Originalrechnung hoch.
Mahnungen mit Mahngebühr
Wenn Sie Mahnungen mit Mahngebühren hochladen, buchen wir ausschliesslich nur die Mahngebühr. Bitte laden Sie die Originalrechnung hoch.
Hilfe, ich finde die Originalrechnung nicht!
Wenn Sie die Originalrechnung nicht finden, können Sie auch auf die Mahnung bzw. Zahlungserinnerung vermerken, dass wir die Mahnung bzw. Zahlungserinnerung als Originalrechnung verbuchen sollen. Ein Beispiel sehen Sie hier:
❗ WICHTIG: Oftmals wird die MWST. in der Mahnung bzw. Zahlungserinnerung nicht angegeben, weshalb wir die MWST. auch nicht verbuchen können. Zudem ist nicht immer ersichtlich um was für ein Aufwand es sich handelt. Daher bitten wir Sie immer den Originalbeleg hochzuladen.
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