Und so funktioniert's...
Schrittweiser Ablauf
1. Lohneinstellungen für 2025
📅 Spätestens bis Dezember 2025 abschliessen
Alle Lohn- und Versicherungseinstellungen für das Jahr 2025 müssen vollständig und korrekt hinterlegt sein, unter anderem:
Firmeneinstellungen
Mitarbeitendendaten
Versicherungen und Versicherungspläne
Lohnarten
⚠️ Wichtig:
Wenn die Lohneinstellungen für 2025 nicht vollständig eingetragen wurden, können keine elektronischen Lohnmeldungen (ELM) für 2025 vorgenommen werden.
In diesem Fall müssen die Lohneinstellungen für 2026 ergänzt werden, um ELM ab dem Jahr 2026 nutzen zu können.
2. Prüfung der Lohnzahlen 2025 in der neuen Lohnrekapitulation
📅 Ab 12.01.2026 verfügbar
Vor dem Versand der Meldungen ist bereits eine sorgfältige Kontrolle durch die optimierte Lohnrekapitulation möglich:
Schnelle Prüfung der Jahreszahlen dank optimierter Berechnungen
Detaillierte Kontrolle der Totale pro Versicherung, inkl. feinerer Aufschlüsselung
Abgleich mit den neuen Swissdec-konformen PDF-Exporten (jährlich / monatlich)
3. Lohnausweise 2025
📅 Übergangsphase im Januar 2026
Bis 23.01.2026: Die bisherigen Lohnausweise können weiterhin verwendet werden.
Ab 26.01.2026: Die neuen Swissdec-konformen Lohnausweise stehen zur Verfügung.
4. Löhne Januar 2026 abrechnen
📅 Normaler Lohnlauf
Die Lohnabrechnung für Januar 2026 erfolgt wie gewohnt und unabhängig von den Jahresmeldungen 2025.
5. Jährliche Lohnmeldungen 2025
📅 Ab 26.01.2026 über ELM möglich
ℹ️ Hinweis: Wer die Meldungen bereits vorher erledigen möchte, kann dies wie gewohnt über den bestehenden Prozess tun.
Ab diesem Zeitpunkt können die jährlichen ELM-Meldungen übermittelt werden. Es stehen dabei zwei Arten von Meldungen zur Verfügung:
a) Jahresmeldungen für Versicherungen und Lohnausweise
AHV
FAK
UVG
UVGZ
KTG
Grenzgänger
Lohnausweise
b) BVG voraussichtliche Meldung
Meldung zu Beginn des Jahres zur Angabe der voraussichtlichen Löhne 2026 für die BVG
Die Meldungen können produktiv, als Testmeldung oder als Korrektur versendet werden.
6. Monatliche Lohnmeldungen 2026
📅 Ab 26.01.2026 verfügbar
Folgende monatliche ELM-Meldungen können ab diesem Zeitpunkt übermittelt werden:
Quellensteuer
Statistik
EMA (Eintritte / Mutationen / Austritte)
ℹ️ Hinweis:
Monatliche Meldungen sind erst ab dem Jahr 2026 möglich und nicht rückwirkend für 2025.
👉 Tipp:
Nutzen Sie vor dem produktiven Versand die neuen Reports und bei Bedarf Testmeldungen, um Ihre Daten vorab zu prüfen.

